AVL Nordost – Ihre Fahrschule in Mecklenburg-Vorpommern

In der heutigen Zeit ist es gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern wichtig, mobil und flexibel zu sein. Wir helfen Ihnen den Führschein zu erwerben und bilden Sie in den Führerscheinklassen AM (Roller), A1, A2 und A, B und BE sowie B197 (Prüfung auf einem Automatikauto und trotzdem Schalter fahren) aus. Wir bieten Ihnen eine  kompetente und unkomplizierte Ausbildung. Die Fahrstunden genießen unsere Schüler*innen in modernen Fahrzeugen mit verschiedenen Assistenzsystemen. Neben der Begleitung auf dem Weg zum Führerschein, ob zwei- oder vierrädrig, bieten wir:

Dabei werden Sie von einem Team freundlicher und zuverlässiger Fahrlehrer betreut.

Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen Sie detaillierte Informationen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Telefon: 038231 409497
Email: info@avl-nordost.de

Führerscheinklasse AM (Roller)

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

Krafträder
zweirädrige Krafträder
dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 425 kg)

Führerscheinklasse A: Großer Motorradführerschein

Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst. Im A-Führerschein sind die Klassen A1, A2 und AM enthalten, Sie dürfen also auch Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen fahren.

Die Voraussetzungen für den „offenen“ Motorradführerschein sind dieselben wie beim A1- und A2-Führerschein.

12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff sind in der Theorie notwendig,

dazu kommen 12 Sonderfahrten, von denen 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten sein müssen.

Normale Fahrstunden machen Sie abhängig von Ihrem Fahrkönnen in ausreichender Anzahl, für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.

Führerscheinklasse B 197: Ausbildung und die Fahrprüfung auf einem Automatik-Fahrzeug

Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und die Fahrprüfung auf einem Automatik-Fahrzeug zu absolvieren. Allerdings durfte man nach einer Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug auch nur ein solches fahren. Seit April 2021 gilt nun, dass mit der B197 unter folgenden Ausbildungsvoraussetzungen Automatik- sowie Schaltgetriebe gefahren werden darf:

  • mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen.
  • Hat der Fahrschulleiter sich davon überzeugt, dass ihr das Schaltfahrzeug sicher durch den Straßenverkehr manövriert und die Verkehrsregeln dabei nicht vergesst (15-minütige Testfahrt), bescheinigt er euch dies und die Automatikbeschränkung wird aus eurem Führerschein gestrichen.
  • Prüfung erfolgt auf einem Automatik-Fahrzeug.
  • Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden


Ob ihr euren Führerschein lieber auf einem Schalt- oder Automatik-Fahrzeug machen möchtet, entscheidet ihr natürlich – aufgrund eurer persönlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten – selbst. Über das Für und Wider sprechen wir gerne mit euch. Nur vielleicht schon mal so viel: Erfahrungsgemäß ist das Fahren lernen auf einem Automatik-Fahrzeug etwas einfacher und häufiger kommt ihr mit weniger Fahrstunden aus. Das Auto nimmt euch Aufgaben wie Kuppeln und Schalten ab und ihr könnt euch voll und ganz auf den Trubel auf Europas Straßen konzentrieren. Vielleicht fällt es euch schwer, mit Armen und Beinen gleichzeitig verschiedene Dinge zu erledigen? Vielleicht möchtet ihr lieber weglaufen statt zu fahren, wenn ihr nur das Wort Führerscheinprüfung hört? Beides können Gründe sein, sich auf einem Automatik-Fahrzeug zu versuchen.

PKW-Führerschein Klasse B

Den Führerschein Klasse B benötigt man, wenn man ein Kraftfahrzeug führen möchte, das eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz) hat. Damit darf auch ein Anhänger gezogen werden, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht übersteigt. Es ist auch möglich Anhänger zu ziehen, deren zulässige Gesamtmasse nicht höher ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 3,5 t nicht übersteigen.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre aber die Ausbildung kann bereits 6 Monate vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Eine Ausnahme bildet BF17- das Begleitete Fahren ab 17.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfungen darf man auch Fahrzeuge der Klassen L und AM führen.

Der Weg zum PKW-Führerschein

1.Schritt: Sehtest beim Augenarzt oder Optiker ( darf nicht älter als 2 Jahr sein)

2.Schritt: Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

3.Schritt: biometrisches Passbild beim Fotografen machen lassen

4.Schritt: Führerscheinantrag bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen (dazu werden der Sehtest, die Teilnahmebescheinigung vom DRK und das Passbild sowie der Personalsausweis oder Reispass benötigt).

5.Schritt: Jetzt kann die theoretische und praktische Ausbildung beginnen.

Die Theorie

Für die Führerscheinklasse B sind 12 Doppelstunden mit Ausbildungsgrundstoff zu je 90 Minuten zu absolvieren. Wer schon einen Führerschein (z.B. Klasse A1 oder M) besitzt benötigt nur 6 Doppelstunden Grundstoff. In 2 weiteren Doppelstunden wird das spezielle Wissen für die Führerscheinklasse B vermittelt.

Wenn der Führerscheinantrag genehmigt ist und die Theorie sitzt, kann bei der Dekra in Rostock oder Stralsund ein Termin für die theoretische Prüfung vereinbart werden. Die Prüfung erfolgt am PC mit Fragen, die nach dem Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden.

1 Jahres nach Stellung des Führerscheinantrages hat man Zeit, die theoretische Prüfung erfolgreich abzulegen. Eine nicht bestandene theoretische Prüfung darf in der Regel nach jeweils zwei Wochen wiederholt werden. Bevor die theoretische Prüfung nicht bestanden wurde, wird man nicht zur praktischen Prüfung zugelassen.

Übrigens: Die theoretische Prüfung darf schon 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.

Praxis

Bei der Führerscheinklasse B gibt es 12 Pflichtstunden mit Sonderfahrten. Diese setzen sich zusammen aus 5 Stunden auf Bundes- und Landstraßen, 4 Stunden auf Autobahnen und 3 Nacht- oder Dämmerungsfahrten. Jede Ausbildungsstunde dauert 45 min.

Die Anzahl der Übungsstunden ist individuell verschieden. Nach dem Absolvieren der Sonderfahrten legen wir gemeinsam fest, wie viel Übungsfahrten noch notwendig sind, um die praktische Prüfung erfolgreich zu bestehen. Für uns gilt der Grundsatz: „So viele Fahrstunden wie nötig, so wenig wie möglich!“

Wenn der Fahrlehrer sich davon überzeugt hat, dass einer erfolgreichen praktischen Prüfung nichts mehr im Wege steht, wird ein Prüfungstermin vereinbart.

Tipp: Mit der Ausbildung darf man schon ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters anfangen. Zur praktischen Prüfung wird man frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag zugelassen. Mit bestandener Prüfung darf man dann aber trotzdem erst ab 18 allein fahren.

PKW-Führerschein mit Anhänger – Klasse BE

Kombinationen mit einer zG von mehr als 3500 Kilogramm bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zG größer ist als 750 Kilogramm aber nicht größer als 3500 Kilogramm. Für diese Führerscheinklasse muss man ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein, oder 17 Jahre alt bei BF 17. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt nur praktisch. Voraussetzung ist daher natürlich, dass man den Führerscheinklasse B besitzt.

Anmeldung:

Wie auch bei der Führerscheinklasse B ist ein Antrag bei der Führerscheinstelle abzugeben. Dazu wird ein gültiger Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), ein biometrisches Passbild und eine Teilnahmebescheinigung an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen benötigt.

Die Theorie

Für die Führerscheinklasse BE muss man keinen theoretischen Unterricht besuchen und auch keine theoretische Prüfung bestehen. Hier geht es allein um praktische Fähigkeiten.

Praxis

Für die Führerscheinklasse BE wird das Verbinden und Trennen eines Zuges und das verkehrsgerechte Umkehren und Rückwärtsfahren trainiert. Danach schließen sich die Sonderfahrten in Form von 3 Ausbildungsstunden (je 45 min) auf Bundes- oder Landstrassen, 1 Ausbildungsstunde auf der Autobahn und 1 Ausbildungsstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit an. Abschließend erfolgt eine 45-minütige Prüfung.

Preise

Die Kosten für einen Führerschein setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

1. Fahrschulkosten
2. Behörde, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
3. Dekra –Gebühren

(Lehrmaterial individuell nach Bedarf)

Führerschein mit 17

Endlich auch mal die Autoschlüssel bekommen? Wer mit 17 den Führerschein machen und Auto fahren will, nutzt Begleitetes Fahren (BF 17). Pünktlich zum 18. Geburtstag gibt es dann den Führerschein und zu Beginn des Allein-fahrens fährt man deutlich routinierter.

In unserem Ausbildungszentrum erfahren Sie mehr über die Antragsstellung, die Rechte des jugendlichen Fahrers und vor allem über die Rolle seines Begleiters. Der Antrag dazu, kann bequem bei uns gestellt werden.

Leider sind Jugendliche besonders häufig in Unfälle verwickelt. Um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer neben einer guten Fahrausbildung vor allem Erfahrung. Die neu erworbenen Fähigkeiten weiter ausbauen und fertigen- BF 17 macht es möglich.
Es funktioniert ganz einfach. Mit 16 Jahren melden sie sich zur Fahrschule an. Dort machen sie die gleiche Ausbildung wie alle anderen Fahrschüler. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen sie nach dem 17. Geburtstag eine „Prüfbescheinigung“. In Verbindung mit dem Personalausweis gilt sie als Erlaubnis zum Begleitenden Fahren.

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Kraftfahrer*innen in Begleitung einer Person fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist.
Beim begleitenden Fahren gibt es nur sehr selten Unfälle und nach der Begleitphase verursachen Jugendliche ca. 20 Prozent weniger Unfälle, als Fahranfänger die nicht bei BF 17 mitgemacht haben.

Begleiter kann jeder werden der:

– 30 Jahre oder älter ist
– Seit 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt
– und nicht mehr als einen Punkte im Verkehrszentralregister hat

Während der Fahrt gilt für den Begleiter die 0,5 Promillegrenze und er darf nicht unter Einfluss von Drogen stehen.

Hinweis! Für die Einhaltung dieser Auflagen ist der Fahranfänger verantwortlich!

Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Je mehr Begleiter, umso mehr Fahranlässe und damit Training für den Jugendlichen. Begleiter dürfen keinesfalls ins Fahrgeschehen eingreifen. Das könnte für alle Beteiligten gefährlich werden. Der Begleiter ist kein Fahrlehrer. Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule vollständig durchlaufen.

Muss der Begleiter eine Schulung machen?

Nein, eine Schulung ist für Begleiter nicht vorgeschrieben. Es ist aber schon empfehlenswert, wenn Begleiter und Fahranfänger sich gemeinsam vorbereiten. Unser Ausbildungszentrum bietet Anleitungen, bei denen alles Wissenswerte über Aufgaben und angemessene Verhaltensweisen vermittelt wird.

Rechtliche Aspekte

– Die Probezeit bei BF 17 beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Sie dauert zwei Jahre.
– Für alle BF 17 – Teilnehmer gilt selbstverständlich das absolute Alkoholverbot bis 21 Jahre
– Die Prüfungsbescheinigung schließt die Klassen AM und L ein. Fahrzeuge dieser Klassen dürfen Jugendliche auch ohne Begleitung fahren.
– Überprüfen Sie die Versicherung Ihres Familienautos. Eventuell muss die Police auf Grund des Alters angepasst werden.
– Fahren ohne Begleiter ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß. Als Konsequenz wird ein Bußgeld verhängt und die Fahrerlaubnis entzogen.
– Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag gültig. Ab dem 18. Lebensjahr darf ohne Begleitung gefahren werden

Führerschein Klasse T

Traktoren sind in der Landwirtschaft ebenso unverzichtbar wie Busse im öffentlichen Personennahverkehr. Doch welche Anforderungen gelten für das Fahren eines Traktors? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Zugmaschine zu steuern? Welchen Führerschein benötigen Sie, und welche finanziellen Aspekte sind dabei zu berücksichtigen? Darüber hinaus stellt sich die Frage: Sind die Kosten hierfür steuerlich absetzbar?

Was umfasst der Führerschein Klasse T?
Mit einem Führerschein der Klasse T dürfen folgende Maschinen bewegt werden:

Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft. Hierbei muss beachtet werden, dass 16- bis 18-jährige Inhaber des Führerscheins Klasse T nur Zugmaschinen bewegen dürfen, die bauartbedingt 40 km/h nicht überschreiten. Bei über 18-jährigen erhöht sich die Grenze auf 60 km/h.

Zugmaschinen mit zwei zulassungsfreien oder zulassungspflichtigen Anhängern, solange die Kombination die zulässige Gesamtmasse von 40 t nicht überschreitet.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, allerdings nur solange sie baubedingt maximal 40 km/h erreichen.

Anhänger wie Mähdrescher, alle Arten Mäher und Häcksler, Rüben- und Kartoffelvollernter so wie Bagger und Raupen dürfen ebenfalls geführt werden.

Gabelstapler bis 25 km/h

Quads mit landwirtschaftlicher Zulassung. Im Alter von 16-18 Jahren bis 40km/h, ab 18 Jahre 60 km/h. Eine ccm-Beschränkung gibt es nicht.

Unimog bei der Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; von 16-18 Jahre bis 40km/h, ab 18 Jahre 60 km/h.

Mofas bis 25 km/h

Flurförderzeuge, die zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind zum Befördern, Schieben oder Ziehen von Lasten (z.B. kleine Stapler, Lader, Plattform- oder Elektrowagen).

Schulungstermine

Oktober 2024
10 Oktober
17:00

Theoriekurs für alle Klassen

19 Oktober
8:00 - 16:00

Berufskraftfahrer Weiterbildung Modul 2

November 2024
23 November
8:00 - 15:30

Berufskraftfahrer Weiterbildung Modul 3

Dezember 2024
07 Dezember
8:00 - 15:30

Berufskraftfahrer Weiterbildung, Modul 4

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