Ausbildung von Menschen mit Behinderungen

Das Thema „Behinderung und trotzdem mobil“ ist ein sehr sensibles Thema. Auf den Weg zur Mobilität können wir Ihnen viele Wege erleichtern oder abnehmen.
Wenden Sie sich, wenn möglich, noch vor der Antragstellung an das Ausbildungszentrum. Wir können Ihnen wertvolle Unterstützung bei der Bewältigung der behördlichen Beantragung und bei eventuellen Begutachtungen geben, so dass sie unnötige Wege und Kosten sparen.

Der Weg zum Führerschein

Die zuständige Behörde prüft Ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges und kann je nach Art und Schwere der Behinderung

– Ärztliche Gutachten
– Medizinisch- psychologisches Gutachten
– Technische Gutachten

anfordern.

Der Weg zum Erhalt des Führerscheins nach eingetretener Behinderung

Die zuständige Behörde prüft, ob durch die eingetretene Behinderung Ihre Eignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges weiterhin gegeben ist, oder durch welche zusätzlichen technischen Hilfsmittel sie erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann.

Sie kann nach Art und Schwere der Behinderung

– ärztliches Gutachten
– medizinisches- psychologisches Gutachten
– technische Gutachten
– Fahrprobe

anfordern.

Informieren Sie sich über Möglichkeiten der Finanzierung bevor Sie ein Gutachten erstellen lassen. Sind Sie berufstätig, können die Gebühren durch den zuständigen Kosten- bzw. Rehabilitationsträger im Rahmen der Kraftfahrzeughilfeverordnung – Schwerbehindertengesetz – für die notwendigen Gutachten übernommen werden.

Sprechen Sie uns an!
Gerne unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg!

Dabei werden Sie von einem Team freundlicher und zuverlässiger Fahrlehrer betreut.

Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen Sie detaillierte Informationen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Telefon: 038231 409497
Email: info@avl-nordost.de